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Vereinbarung über das LiKE Beta-Testprogramm

Datum des Inkrafttretens

  1. Juli 2026
Übersetzung zu Informationszwecken. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die englische Fassung dieses Dokuments; bei etwaigen Abweichungen hat der englische Text Vorrang.

Präambel

Diese Vereinbarung über das Beta-Testprogramm (die „Vereinbarung") ist ein Nachtrag zur LiKE Nutzungsvereinbarung zwischen Ihnen oder Ihrem Unternehmen („Sie") und der Lynkora DOO Beograd („Lynkora", „wir"), eingetragen in der Republik Serbien (Steuernummer PIB 115706177, Handelsregisternummer MB 22195689). Durch die Teilnahme am LiKE Beta-Programm („Beta") stimmen Sie sowohl der Nutzungsvereinbarung als auch dieser Vereinbarung zu. Im Konfliktfall hat diese Vereinbarung in Beta-bezogenen Angelegenheiten Vorrang.

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1. Umfang des Beta-Programms

1.1. Definition

Das LiKE Beta-Programm ist ein Vorabprogramm mit beschränktem Zugang, während dessen Sie den LiKE-Dienst („Dienst") kostenlos zu Evaluierungs-, Feedback- und Nicht-Produktivzwecken nutzen dürfen. Die Beta umfasst Funktionen, die experimentell, unvollständig oder Änderungen bzw. Entfernung unterworfen sein können.

Ein „Tenant" bezeichnet den dedizierten Arbeitsbereich Ihrer Organisation (oder Ihren persönlichen Arbeitsbereich) innerhalb des Dienstes, der bei der Registrierung erstellt und durch eine von Lynkora zugewiesene Adresse (Subdomain) gekennzeichnet wird. Die Subdomain bleibt Teil der Domain von Lynkora und wird für die Dauer Ihrer Teilnahme oder Ihres Abonnements zur Nutzung mit dem Dienst bereitgestellt — sie wird nicht übertragen oder verkauft, und Sie erwerben keine Rechte an ihr; Lynkora kann sie im Einklang mit dieser Vereinbarung und ihren Namensrichtlinien ändern oder zurückfordern. Ein Tenant umfasst seine Nutzer, Inhalte und Einstellungen. Alle Rechte und Limits nach dieser Vereinbarung (einschließlich der Beta-Plan-Limits und des LiKE-Pioneer-Status) gelten je Tenant, nicht je einzelnem Nutzer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein einzelnes Konto kann mehrere Tenants halten; jeder Tenant ist eine gesonderte Abrechnungseinheit und wird gesondert berechnet (während der Beta ist der Zugang kostenlos; die Abrechnung gilt beim Übergang zu einem kostenpflichtigen Tarif).

Der Dienst ist für die geschäftliche und berufliche Nutzung konzipiert und angeboten. Wenn Sie den Dienst gleichwohl als Verbraucher nutzen, gelten Ihre zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen dieser Vereinbarung, und die verbraucherspezifischen Bestimmungen dieser Vereinbarung (Abschnitte 7.5, 8.4, 9.1, 11.2) finden auf Sie Anwendung.

1.2. Beta-Zeitraum

Das Beta-Programm soll voraussichtlich am oder um den 19. Juli 2026 beginnen und bis zur öffentlichen Veröffentlichung (Public Release) fortdauern, sofern es nicht früher beendet oder von Lynkora nach eigenem Ermessen verlängert wird. Lynkora wird mindestens zehn (10) Tage im Voraus ankündigen, bevor die Beta beendet und auf kostenpflichtige Tarife umgestellt wird („Public Release").

1.3. Nicht-Produktivnutzung

Die Beta ist zur Evaluierung und zum Testen bestimmt. Sie erkennen an, dass der Dienst während der Beta:

  • Fehler, Ungenauigkeiten und Leistungsprobleme aufweisen kann
  • vorübergehend nicht verfügbar sein kann
  • Datenverlust erleiden kann (obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen, dies zu verhindern)
  • nicht für geschäftskritische Vorgänge herangezogen werden sollte

Sie sind dafür verantwortlich, eigene Sicherungen der für Ihre Vorgänge kritischen Daten vorzuhalten.

Während der Beta sollten Sie das Hochladen besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheit, biometrische Daten und Ähnliches) oder von Daten, die einer branchenspezifischen Regulierung unterliegen (z. B. Patientenakten, vollständige Zahlungskartendaten), vermeiden, es sei denn, Sie haben überprüft, dass Ihre regulatorischen Pflichten eine Verarbeitung in einer Vorabumgebung erlauben. Abschnitt 8 der Nutzungsvereinbarung (zulässige Nutzung, einschließlich des Verbots vollständiger Kartendaten) gilt vollumfänglich.

1.4. Änderung und Entfernung von Beta-Funktionen

Lynkora kann jede Beta-Funktion jederzeit ohne vorherige Ankündigung deaktivieren, aussetzen, ändern, hinzufügen oder entfernen. Dies umfasst die Änderung von Benutzeroberflächen, die Anpassung des Verhaltens von KI-Modellen, die Änderung von API-Endpunkten und die Überarbeitung der Beta-Plan-Limits. Während der Beta verfügbare Funktionen können in der öffentlichen Veröffentlichung enthalten sein oder nicht; ihre Aufnahme, Bepreisung oder Tarifzuordnung bei der öffentlichen Veröffentlichung liegt im alleinigen Ermessen von Lynkora.

1.5. Zulässige Nutzung während der Beta

Zusätzlich zu den Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Nutzungsvereinbarung dürfen Sie während der Beta nicht:

  • den Dienst zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder versuchen, den Quellcode, die Modelle oder die Prompts des Dienstes zu extrahieren, außer soweit eine solche Beschränkung nach anwendbarem Recht unzulässig ist
  • Sicherheitstests, Penetrationstests oder Schwachstellen-Scans ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lynkora durchführen (Meldungen im Rahmen der verantwortungsvollen Offenlegung an [email protected] sind willkommen)
  • Benchmarks, Leistungsvergleiche oder Verfügbarkeitsstatistiken des Dienstes ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lynkora veröffentlichen oder offenlegen
  • automatisiertes Scraping oder die massenhafte Extraktion von Dienstdaten auf andere Weise als über die integrierten Exportfunktionen oder dokumentierte APIs vornehmen
  • die Beta an Dritte außerhalb Ihres Tenant weiterverkaufen, unterlizenzieren oder ihnen Zugang gewähren
  • vertrauliche Beta-Informationen (wie in Abschnitt 4.1 definiert) verwenden, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder bei deren Entwicklung zu unterstützen. Zur Klarstellung: Dies hindert Sie nicht daran, ohne Verwendung vertraulicher Beta-Informationen eigenständig ähnliche oder konkurrierende Produkte zu entwickeln oder an ihnen zu arbeiten
  • Beta-Limits oder Teilnahmebedingungen umgehen — einschließlich durch das Erstellen mehrerer Konten für dieselbe Organisation oder Person oder durch das absichtliche Erstellen von Tenants ausschließlich zur Umgehung der Limits der kostenlosen Stufe oder zum mehrfachen Erlangen des LiKE-Pioneer-Status. Die legitime Nutzung mehrerer Tenants unter einem einzigen Konto ist zulässig (siehe Nutzungsvereinbarung); jeder Tenant wird gesondert erfasst und abgerechnet

Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt kann zur sofortigen Aussetzung oder Beendigung nach Abschnitt 9.1 und zum Widerruf des LiKE-Pioneer-Status nach Abschnitt 2.3 führen.

1.6. Öffentliche Inhalte, Widget, Integrationen und API

Der Dienst ermöglicht es Ihnen, Inhalte der Wissensdatenbank öffentlich zu veröffentlichen und das LiKE-Widget, Integrationen (z. B. Slack, Telegram) und APIs auf Ihren eigenen Websites und Kanälen einzusetzen. Während der Beta:

  • Ihre Inhalte, Ihre Verantwortung. Sie sind allein verantwortlich für Inhalte, die Sie öffentlich machen (einschließlich ihrer Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Klärung geistiger Eigentumsrechte) und für die Einhaltung der auf Ihr Publikum anwendbaren Gesetze. Lynkora hostet und übermittelt Ihre Inhalte, moderiert sie jedoch nicht vorab.
  • Rechtswidrige öffentliche Inhalte. Lynkora nimmt keine Vorabmoderation vor und prüft Ihre privaten Inhalte nicht. In Bezug auf Inhalte, die Sie öffentlich gemacht haben (öffentliche Wissensdatenbank, Widget, Integrationen, öffentliche KI-Antworten), kann Lynkora jedoch reaktiv — auf eine begründete Beschwerde, einen Hinweis eines Rechteinhabers oder eine Anordnung einer zuständigen Behörde hin — Material, das nach vernünftigem Ermessen rechtswidrig ist oder gegen die Nutzungsvereinbarung verstößt, entfernen, sperren oder den Zugang dazu beschränken, unter Benachrichtigung an Sie, soweit praktikabel, und unter Einhaltung der anwendbaren Notice-and-Action-Verfahren.
  • Öffentliche KI-Antworten. KI-generierte Antworten, die über Ihre öffentliche Wissensdatenbank, Ihr Widget oder Ihre Integrationen bereitgestellt werden, werden aus Ihren Inhalten nach Ihrer Konfiguration erzeugt und Ihrem Publikum unter Ihrer Kontrolle bereitgestellt (nach der KI-Verordnung handeln Sie als Betreiber des KI-Systems); die Abschnitte 6.1–6.4 (KI-Haftungsausschlüsse, Transparenz) gelten für solche öffentlichen Ausgaben vollumfänglich.
  • Ratenbegrenzungen und Missbrauch. Widget-, Integrations- und API-Verkehr unterliegt Fair-Use-Ratenbegrenzungen, die Lynkora während der Beta zum Schutz des Dienstes anpassen kann. Das Umgehen von Ratenbegrenzungen oder die Nutzung der API in einer Weise, die den Dienst beeinträchtigt, stellt einen Verstoß gegen Abschnitt 1.5 dar.
  • Suchmaschinen-Indexierung. Ob Ihre öffentliche Wissensdatenbank durch Suchmaschinen indexierbar ist, wird durch Ihre Einstellungen gesteuert; Sie sind dafür verantwortlich, was Sie offenlegen. Lynkora übernimmt keine Gewähr für die Aufnahme in, den Ausschluss aus oder die Entfernung von Inhalten aus Indizes und Caches von Drittanbieter-Suchmaschinen.

Die vorstehenden Funktionen sind in dem Umfang verfügbar, in dem sie in Ihrem Beta-Plan enthalten sind (siehe Ihre Tarifkarte).

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2. Zugang, Preise und LiKE-Pioneer-Vorteile

2.1. Kostenloser Zugang während der Beta

Der Zugang zum Dienst während der Beta wird kostenlos bereitgestellt, ohne dass Kreditkarten- oder Zahlungsinformationen erforderlich sind. Während des Beta-Zeitraums erfolgt keine Abrechnung.

2.2. Beta-Umfang

Während der Beta wird Ihnen kostenloser Zugang zum Dienst im Rahmen des „Beta"-Plans gewährt: ein Funktionsumfang, der dem des zum Zeitpunkt der Beta angebotenen Pro-Plans im Wesentlichen ähnlich ist, mit Beta-spezifischen Limits (einschließlich Beta-spezifischer KI-Token-Limits). Die aktuellen Limits und der verfügbare Funktionsumfang (Nutzer, KI-Token, Artikel, Speicher, Datenquellen, Funktionen) sind auf der Beta-Seite (/beta.html) und in Ihrer Tarifkarte innerhalb der Dienstoberfläche aufgeführt; sie leiten sich aus der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarifkarte ab. Einzelne Funktionen können experimentell sein und geändert oder entfernt werden (Abschnitt 1.4); die Zusammensetzung der kostenpflichtigen Pläne bei der öffentlichen Veröffentlichung kann abweichen (Abschnitte 1.4, 7.6). Wir werden Sie über jede Reduzierung von Limits gemäß Abschnitt 12.1 benachrichtigen. Dokumentation, Hilfematerialien, die Beta-Seite und die Tarifkarte werden zu Informationszwecken bereitgestellt und können Ungenauigkeiten enthalten oder veralten; im Konfliktfall hat das tatsächliche Verhalten des Dienstes Vorrang, und Sie sollten sich nicht allein auf die Dokumentation verlassen.

2.3. LiKE-Pioneer-Programm

Die ersten fünfzig (50) qualifizierten Tenants — jeweils ein Team oder ein einzelner Nutzer, wie nachstehend in diesem Abschnitt definiert —, die dem Beta-Programm beitreten („LiKE Pioneers"), sind für den LiKE-Pioneer-Vorteil berechtigt: einen fortlaufenden Rabatt von dreißig Prozent (30 %), der bei Übergang zur öffentlichen Veröffentlichung auf jeden kostenpflichtigen Tarif anwendbar ist, solange der qualifizierte Tenant ein aktives Abonnement aufrechterhält, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

Klarstellung der Bezeichnung „LiKE Pioneer": Der Begriff „LiKE Pioneer" bezeichnet ausschließlich einen im Rahmen dieses Beta-Programms gewährten Kundentreuestatus. Es handelt sich um eine Bezeichnung, die auf bestimmte qualifizierte Kundenkonten angewendet wird und den Status des Kunden als Frühnutzer widerspiegelt. Sie verleiht, gewährt oder impliziert nicht: (i) irgendeine Eigentumsbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Anteile oder wirtschaftliche Beteiligung an der Lynkora DOO Beograd oder ihren verbundenen Unternehmen; (ii) irgendwelche Stimmrechte, eine Vertretung im Vorstand oder eine Entscheidungsbefugnis im Geschäft von Lynkora; (iii) irgendein Arbeits-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Vertretungs- oder Treuhandverhältnis mit Lynkora; oder (iv) irgendein rechtliches oder geschäftliches Verhältnis mit Lynkora, das über das eines zahlenden oder potenziell zahlenden Kunden nach dieser Vereinbarung und der Nutzungsvereinbarung hinausgeht. „LiKE Pioneer" ist ausschließlich eine Marketing- und Preisbezeichnung.

  • Der LiKE-Pioneer-Status wird in der Reihenfolge der abgeschlossenen Aktivierung gewährt (siehe die nachstehende Definition des „qualifizierten Tenant"), auf Grundlage des Aktivierungszeitstempels; die bloße Registrierung reserviert keinen Platz; die Aufzeichnungen von Lynkora sind maßgeblich
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil gilt nur während eines fortlaufenden Abonnements; eine Unterbrechung von mehr als sechzig (60) Tagen kann den Vorteil beenden
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil ist nicht übertragbar, gilt nur für den ursprünglichen Tenant und erstreckt sich ohne schriftliche Genehmigung nicht auf verbundene Unternehmen
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Token, zusätzlicher Speicher), sofern nicht ausdrücklich angegeben
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil ist mit dem Jahresabrechnungsrabatt kombinierbar (beide können kumulativ gelten) — die Jahresabrechnung ist eine verpflichtungsbasierte Preisstruktur, kein Werberabatt
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil ist NICHT mit anderen Rabatten kumulierbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Werbecodes, Partner-/Ambassador-Codes (Protokolle), Empfehlungsprämien, saisonale Kampagnen, Treuevorteile nach Zugehörigkeitsdauer, Reaktivierungsangebote oder einmalige Anreizprogramme. Ist ein Kunde für mehrere Rabatte berechtigt, gilt nur der größte einzelne anwendbare Rabatt (ausgenommen LiKE-Pioneer-Vorteil + Jahresabrechnung, die wie oben angemerkt kumulieren)
  • Zusatzleistungsrabatte, Mengenstufen für Plätze oder Werbepreise für bestimmte Funktionen werden eigenständig angewendet und kumulieren nicht mit dem LiKE-Pioneer-Vorteil
  • Der LiKE-Pioneer-Vorteil ist ein prozentualer Rabatt, der auf die jeweils geltenden Listenpreise von Lynkora angewendet wird; er ist kein Preis-Einfrieren oder eine Garantie eines bestimmten Preisniveaus, einer bestimmten Tarifstruktur oder eines bestimmten Funktionsumfangs
  • Ein „qualifizierter Tenant" (ob Team oder einzelner Nutzer) ist ein Tenant, der die Aktivierung innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach der Registrierung abgeschlossen hat: (i) die E-Mail-Adresse des Inhabers ist verifiziert, und (ii) mindestens eines der folgenden Dinge ist erfolgt: (a) ein Artikel mit mindestens 1.000 Zeichen substanziellen Textes wird erstellt oder importiert, oder (b) ein externer Datenkonnektor wird verbunden und seine erste Synchronisierung ist mit mindestens einem empfangenen Dokument abgeschlossen. Doppelte, betrügerische oder künstlich erstellte Tenants sowie Tenants, die die Aktivierungskriterien manipulieren, qualifizieren sich nicht
  • Lynkora kann den LiKE-Pioneer-Status im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Nutzungsvereinbarung oder diese Vereinbarung (einschließlich Abschnitt 1.5 Zulässige Nutzung), bei Missbrauch oder bei Versuchen, die Teilnahmebedingungen zu manipulieren, widerrufen
  • Inaktivität während der Beta: Lynkora kann (ist aber nicht verpflichtet) den LiKE-Pioneer-Status bei anhaltender Inaktivität während des Beta-Zeitraums widerrufen — weniger als fünf (5) Anmeldungen beim Dienst über den Beta-Zeitraum und/oder keine Artikel-Erstellungs- oder -Bearbeitungsaktivität über dreißig (30) oder mehr aufeinanderfolgende Tage. Der Widerruf wegen Inaktivität gilt nur während des Beta-Zeitraums (niemals nach der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement) und nur nach einer Vorankündigung von mindestens sieben (7) Tagen, die Ihnen Gelegenheit gibt, die Aktivität wieder aufzunehmen
  • Programmgröße: Lynkora kann nach eigenem Ermessen die Zahl der LiKE-Pioneer-Plätze über fünfzig (50) hinaus erhöhen; eine solche Erhöhung berührt bereits gewährte Status nicht

2.4. Umwandlung nach der Beta

Am Ende des Beta-Zeitraums können Sie:

  • (a) in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandeln und den Dienst weiter nutzen (LiKE Pioneers: zum LiKE-Pioneer-Rabatt)
  • (b) auf der Free-Stufe fortfahren, sofern verfügbar und Ihre Nutzung deren Limits entspricht
  • (c) Ihre Daten exportieren und kündigen

Lynkora wird Sie mindestens zehn (10) Tage vor dem Ende der Beta mit Anweisungen für jede Option benachrichtigen. Ohne ausdrückliche Umwandlungshandlung wird Ihr Beta-Zugang auf die Free-Stufe umgestellt oder beendet; es erfolgt keine automatische Abrechnung ohne ausdrückliche Zustimmung.

2.5. Merchant of Record für die Abrechnung nach der Beta

Beim Übergang zu einem kostenpflichtigen Tarif wird die Abrechnung von Lynkora oder ihrem benannten Merchant of Record oder Zahlungsabwickler durchgeführt. Die maßgebliche Abrechnungsstelle übernimmt die USt./GST-Erhebung, die Steuerabführung und die Zahlungsabwicklung im Einklang mit den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Bedingungen und Datenschutzerklärungen. Die Identität des aktuellen Merchant of Record oder Zahlungsabwicklers wird zum Zeitpunkt des Kaufs in den Abrechnungsbedingungen offengelegt, und der Belegtext auf Ihrem Zahlungsauszug kann den Namen des Merchant of Record statt „Lynkora" anzeigen. LiKE-Pioneer-Rabatte werden ungeachtet einer Änderung der Abrechnungsstelle, des Zahlungsabwicklers oder des Merchant of Record eingehalten.

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3. Feedback und Verbesserungen

3.1. Feedback-Lizenz

Sie werden ermutigt (sind aber nicht verpflichtet), Feedback zum Dienst („Feedback") zu geben, einschließlich Fehlerberichten, Funktionswünschen, Vorschlägen und allgemeinen Kommentaren. Mit der Bereitstellung von Feedback gewähren Sie Lynkora eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Änderung und Einbindung des Feedbacks in den Dienst oder in andere Produkte von Lynkora, ohne Namensnennung oder Vergütung. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verzichten Sie auf etwaige Urheberpersönlichkeitsrechte am Feedback. Sie sichern zu, dass Ihr Feedback keine vertraulichen Informationen oder geistiges Eigentum Dritter enthält, zu deren Weitergabe Sie nicht berechtigt sind. Lynkora ist nicht verpflichtet, Feedback zu nutzen, umzusetzen oder darauf zu reagieren.

3.2. Kein vertrauliches Feedback

Sie sollten keine vertraulichen Informationen in Feedback aufnehmen. Feedback wird als nicht vertraulich und nicht geschützt behandelt.

3.3. Datenanalyse zur Verbesserung

Während der Beta kann Lynkora anonymisierte Nutzungsanalysen (Funktionsnutzung, Leistungsmetriken, Fehlerraten) erheben, um den Dienst zu verbessern. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Lynkora behandelt. Sie können die Einschränkung nicht wesentlicher Analysen durch Kontaktaufnahme mit [email protected] verlangen, wobei dies unsere Fähigkeit, Ihnen während der Beta zu helfen, einschränken kann.

3.4. Eigenständige Entwicklung

Sie erkennen an, dass Lynkora gegenwärtig oder künftig eigenständig Produkte, Funktionen oder Ideen entwickeln oder erwerben kann, die den in Ihrem Feedback enthaltenen Konzepten ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt das Recht von Lynkora, solche Produkte oder Funktionen ohne Verpflichtung oder Vergütung Ihnen gegenüber zu entwickeln, vorausgesetzt, Lynkora verwendet Ihre vertraulichen Inhalte (im Gegensatz zu Feedback) nicht unter Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verpflichten Sie sich, gegen Lynkora keine Ansprüche aus geistigem Eigentum (einschließlich Patent- oder Urheberrechtsansprüche) geltend zu machen, die auf der Nutzung Ihres Feedbacks durch Lynkora oder auf der Entwicklung von Produkten oder Funktionen durch Lynkora beruhen, die den in Ihrem Feedback enthaltenen Konzepten ähnlich sind — auch dort, wo Ihr Feedback Ihre eigenen Arbeitsabläufe oder Geschäftsprozesse beschreibt. Zur Klarstellung: Dieser Verzicht gilt nur für Feedback und gewährt Lynkora keinerlei Rechte an Ihren Inhalten.

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4. Vertraulichkeit

4.1. Beta-Vertraulichkeit

Während der Beta können Sie Zugang zu Funktionen, Roadmaps oder Informationen erhalten, die als vertraulich oder nicht öffentlich gekennzeichnet sind („vertrauliche Beta-Informationen"). Sie verpflichten sich:

  • vertrauliche Beta-Informationen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung öffentlich offenzulegen
  • keine Screenshots oder Details unveröffentlichter Funktionen ohne vorherige Absprache öffentlich zu teilen (soziale Medien, Blogbeiträge, Presse)
  • vertrauliche Beta-Informationen nicht für Wettbewerbsanalysen oder zum Aufbau konkurrierender Produkte zu verwenden

4.2. Zulässige öffentliche Erörterung

Ungeachtet des Abschnitts 4.1 dürfen Sie:

  • Ihre allgemeine Erfahrung mit LiKE öffentlich erörtern (positiv oder negativ)
  • Ihre eigenen in LiKE gespeicherten Inhalte teilen
  • erwähnen, dass Sie Beta-Teilnehmer sind
  • Screenshots Ihres eigenen Arbeitsbereichs veröffentlichen, die keine unveröffentlichten Funktionen preisgeben

4.3. Dauer der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitspflichten nach Abschnitt 4.1 gelten für zwei (2) Jahre ab dem Ende des Beta-Zeitraums fort, oder bis die vertraulichen Beta-Informationen ohne Ihr Verschulden öffentlich verfügbar werden, je nachdem, was früher eintritt. In Bezug auf Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, bleiben die Vertraulichkeitspflichten so lange in Kraft, wie diese Informationen ihren Status als Geschäftsgeheimnis behalten.

4.4. Rückgabe oder Vernichtung

Bei Beendigung Ihrer Beta-Teilnahme oder auf schriftliches Verlangen von Lynkora werden Sie die Nutzung vertraulicher Beta-Informationen einstellen und diese nach Wahl von Lynkora zurückgeben oder vernichten (mit Ausnahme von Kopien in routinemäßigen Sicherungen, die bis zu ihrer Löschung nach den Sicherungszyklen durch diesen Abschnitt geschützt bleiben) und dies auf Verlangen schriftlich bestätigen. Dieser Abschnitt gilt nicht für Ihre eigenen Inhalte und Daten.

4.5. Unterlassungsanspruch

Sie erkennen an, dass die unbefugte Offenlegung vertraulicher Beta-Informationen Lynkora einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den Geldersatz ein unzureichendes Rechtsmittel wäre. Lynkora ist berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln einen Unterlassungsanspruch oder sonstigen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz geltend zu machen, ohne eine Sicherheitsleistung erbringen zu müssen.

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5. Datenhandhabung während der Beta

5.1. DSGVO-Konformität

Ungeachtet des „WIE-BESEHEN"-Charakters der Beta verarbeitet Lynkora personenbezogene Daten während des Beta-Zeitraums im Einklang mit der DSGVO und ihrer Datenschutzerklärung. Insbesondere:

  • Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung) werden gemäß der Datenschutzerklärung gewahrt
  • die Datenschutzerklärung gilt unverändert
  • Datenstandort: EU (OVH Frankfurt/Gravelines)

5.2. Sicherung und Wiederherstellung während der Beta

Obwohl wir tägliche Sicherungen und eine Redundanz auf Infrastrukturebene betreiben (Einzelheiten siehe unsere Datenschutzerklärung), gilt während der Beta:

  • SLA- und Wiederherstellungszusagen, die für kostenpflichtige Tarife gelten (falls und sobald solche Zusagen bestehen), gelten nicht für die Beta
  • Einzelne Datenwiederherstellungsanfragen werden nach besten Kräften, ohne SLA, bearbeitet
  • Ein katastrophaler Datenverlust (wenngleich unwahrscheinlich) ist ein Risiko der Beta-Teilnahme

Wir empfehlen dringend, dass Sie unabhängige Sicherungen kritischer Daten vorhalten.

5.3. Datenexport

Sie können Ihre Daten jederzeit über die integrierten Exportfunktionen exportieren (Artikel, Medien, Metadaten). Der Datenexport in maschinenlesbaren Formaten bleibt für mindestens sechzig (60) Tage nach Beendigung der Beta oder Schließung Ihres Kontos verfügbar.

5.4. Datenlöschung

Die Löschung erfolgt auf drei Wegen:

  • Personenbezogene Daten (Datenschutzrecht): Auf Ihr Verlangen oder bei Kontobeendigung wird Lynkora Ihre personenbezogenen Daten innerhalb von dreißig (30) Tagen löschen oder anonymisieren, außer soweit eine Aufbewahrung gesetzlich oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
  • Kundeninhalte und exportierbare Daten: werden nach Kontoschließung oder Abschluss eines Wechselvorgangs, bei Ablauf des Datenabrufzeitraums nach Abschnitt 5.3 (sechzig (60) Tage), gelöscht.
  • Sicherungen: werden gemäß dem Sicherungsrotationszyklus gelöscht (nicht unmittelbar auf Verlangen — in der Regel bis zu dreißig (30) Tage); Sicherungen sind verschlüsselt und werden mit Ausnahme der Notfallwiederherstellung nicht zur Wiederherstellung gelöschter Konten verwendet. Nach einer Wiederherstellung aus einer Sicherung wendet Lynkora automatisierte Maßnahmen an, um Daten, die zuvor auf Ihr Verlangen oder bei Kontoschließung gelöscht wurden, auf Grundlage eines internen Löschregisters erneut zu löschen.
  • Eigene Aufzeichnungen von Lynkora: Unabhängig von der Löschung Ihrer Inhalte kann Lynkora ihre eigenen Konto-, Abrechnungs- und Prüfaufzeichnungen sowie Nachweise Ihrer Annahme der Nutzungsvereinbarung und dieser Vereinbarung aufbewahren, soweit nach anwendbarem Recht zulässig — auch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).

5.5. Keine Garantie des Exportformats

Exportformate, Dateistrukturen, API-Antworten und Datenschemata können sich während der Beta ohne vorherige Ankündigung ändern. Wenn Sie Integrationen, Skripte oder Drittanbieter-Tools entwickeln, die auf bestimmten Formaten oder Schemata beruhen, tun Sie dies auf eigenes Risiko. Lynkora haftet nicht für Integrationen, die durch Beta-Änderungen beeinträchtigt werden, und garantiert während des Beta-Zeitraums keine Rückwärtskompatibilität.

5.6. Sicherheit während der Beta

Obwohl Lynkora während der Beta wirtschaftlich angemessene Sicherheitsmaßnahmen anwendet (einschließlich TLS-Transportverschlüsselung, verschlüsselter Sicherungen und mandantenübergreifender Datenisolation), umfasst der Dienst während der Beta möglicherweise nicht alle für die öffentliche Veröffentlichung geplanten Sicherheitskontrollen, Prüfungen oder Härtungsmaßnahmen. Während der Beta werden keine Zahlungskartendaten erhoben oder verarbeitet; bei der öffentlichen Veröffentlichung werden etwaige Zahlungskartendaten von den benannten Zahlungsanbietern oder dem Merchant of Record verarbeitet (Abschnitt 2.5). Funktionen auf Unternehmensniveau wie erweiterte Prüfprotokollierung, SSO SAML und formale Sicherheitszertifizierungen (z. B. SOC 2, ISO 27001) werden möglicherweise erst in späteren Veröffentlichungen verfügbar. Der Datenschutz nach anwendbarem Recht (einschließlich DSGVO) bleibt während der Beta vollumfänglich in Kraft.

5.7. Unberührte gesetzliche Rechte (einschl. EU-Datenverordnung)

Nichts in dieser Vereinbarung (einschließlich Abschnitt 5.5) beschränkt unabdingbare gesetzliche Rechte, die Sie nach anwendbarem Recht haben können, einschließlich — soweit auf Sie anwendbar — der Rechte auf Wechsel, Datenübertragbarkeit und Export nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (die „Datenverordnung", Data Act) und der Rechte betroffener Personen nach der DSGVO. Abschnitt 5.5 gilt nur, soweit er mit solchen zwingenden Rechten vereinbar ist.

Für Kunden im Anwendungsbereich der Datenverordnung gilt für Wechsel und Export Folgendes:

  • Exportierbare Daten umfassen Ihre Eingabe- und Ausgabedaten: Artikel (einschließlich der Ihnen zugänglichen Versionsinhalte), hochgeladene Mediendateien, Artikel- und Sammlungsmetadaten, Nutzerliste und Struktur der Wissensdatenbank. Exportierbare Daten umfassen nicht Geschäftsgeheimnisse von Lynkora, interne Modellkonfigurationen, Prompts, Embeddings oder abgeleitete Diensttelemetrie.
  • Methode: integrierte Exportfunktionen, kostenlos bereitgestellt; die Daten werden als einzelnes ZIP-Archiv bereitgestellt, das Artikel im Markdown-Format (.md) und Mediendateien in ihren Originalformaten enthält. Ungeachtet der Verwendung gängiger Formate garantiert Lynkora nicht, dass die Exportstruktur unmittelbar mit den Importanforderungen eines bestimmten anderen Dienstanbieters kompatibel ist; dies beschränkt nicht Ihre zwingenden Rechte nach der Datenverordnung, Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Fristen: Sie können den Export oder einen Datenabruf zum Zwecke des Wechsels mit der in der Datenverordnung vorgesehenen Ankündigung verlangen (maximale Ankündigungsfrist zwei Monate); der Abrufzeitraum beträgt mindestens sechzig (60) Tage (Abschnitt 5.3).
  • Löschung nach dem Wechsel: nach Abschluss des Wechselvorgangs oder Ablauf des Abrufzeitraums werden Ihre exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte im Einklang mit Abschnitt 5.4 gelöscht.

5.8. Verantwortungsvolle Offenlegung von Schwachstellen

Wenn Sie eine potenzielle Sicherheitsschwachstelle entdecken, melden Sie diese bitte mit angemessenen Einzelheiten an [email protected]. Wir verpflichten uns, gutgläubige Meldungen zu bestätigen und Sie gegebenenfalls über die Behebung auf dem Laufenden zu halten.

Safe Harbor: Lynkora wird keine rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten für gutgläubige Sicherheitsforschung, die ALLE der folgenden Bedingungen erfüllt: (a) Zugriff nur auf die Daten Ihres eigenen Tenant — niemals Zugriff auf, Änderung oder Löschung von Daten anderer Tenants oder Nutzer; (b) keine Dienststörung (kein DoS, keine Last- oder Stresstests); (c) keine Datenexfiltration über das zur Demonstration des Problems mindestens Erforderliche hinaus; (d) sofortiges Anhalten und Melden, sobald eine Schwachstelle bestätigt ist; (e) keine öffentliche Offenlegung, bevor Lynkora die Behebung bestätigt oder neunzig (90) Tage seit der Meldung vergangen sind, je nachdem, was früher eintritt, sofern nicht anders vereinbart; (f) kein Social Engineering, Phishing oder physische Angriffe.

Aktives Penetrationstesting, das über den vorstehenden Umfang hinausgeht, erfordert weiterhin die vorherige schriftliche Zustimmung (Abschnitt 1.5). Es wird keine Bug-Bounty oder Geldprämie angeboten, sofern nicht ausdrücklich in einem separaten veröffentlichten Programm angegeben.

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6. Haftungsausschluss für KI-Funktionen

6.1. KI-Ausgabe „wie besehen"

LiKE verwendet KI-Modelle, die von OpenAI und/oder anderen von Lynkora jeweils ausgewählten KI-Drittanbietern bereitgestellt werden, um Antworten zu generieren, Inhalte zusammenzufassen und, wo verfügbar, Audio zu transkribieren. KI-Ausgaben können:

  • Ungenauigkeiten, Auslassungen oder Halluzinationen enthalten
  • Ihre Absicht oder das Ausgangsmaterial nicht genau widerspiegeln
  • in der Qualität je nach Modellversion, Anbieterstatus und Eingabequalität variieren

Sie sind dafür verantwortlich, KI-Ausgaben zu überprüfen, bevor Sie sich auf sie verlassen. Lynkora haftet nicht für Handlungen, die auf Grundlage von KI-Ausgaben vorgenommen werden.

6.2. Genauigkeit der Audiotranskription

Wo Audiotranskriptionsfunktionen angeboten werden, variiert die Genauigkeit der Sprache-zu-Artikel-Transkription je nach Sprache, Akzent, Audioqualität und Inhalt. Die Transkription ist nicht für rechtliche oder medizinische Dokumentationszwecke zertifiziert.

6.3. KI-Datenverarbeitung

Während der Beta werden Ihre an KI-Modelle gesendeten Inhalte gemäß den Datenverarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Anbieters verarbeitet (z. B. dem anwendbaren OpenAI Data Processing Addendum). Lynkora gestattet KI-Drittanbietern nicht, Ihre Inhalte zum Trainieren ihrer Modelle zu verwenden, außer soweit dies Ihnen gegenüber gesondert offengelegt oder mit Ihnen vereinbart wurde. Die aktuelle Anbieterliste und Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.4. KI-Transparenz (EU-KI-Verordnung)

Der Dienst kennzeichnet KI-generierte Antworten und KI-Funktionen in seiner Oberfläche und markiert, soweit von der Verordnung (EU) 2024/1689 (der „KI-Verordnung", einschließlich Artikel 50, anwendbar ab dem 2. August 2026) verlangt, KI-generierte Inhalte entsprechend. Wenn Sie aus dem Dienst gewonnene KI-generierte Inhalte außerhalb des Dienstes veröffentlichen, verbreiten oder anderweitig einsetzen (einschließlich Deepfakes oder zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichter Texte), sind Sie für etwaige Offenlegungs-, Kennzeichnungs- oder sonstige Betreiberpflichten verantwortlich, die nach der KI-Verordnung oder anderem anwendbaren Recht auf Sie anwendbar sind. Sie dürfen vom Dienst angebrachte KI-Inhaltskennzeichnungen nicht entfernen oder verdecken, wo solche Kennzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

6.5. Keine professionelle Beratung; keine Hochrisiko-Nutzung

KI-generierte Antworten sind informative Ausgaben, die aus Ihrer Wissensdatenbank abgeleitet werden. Sie stellen keine professionelle Beratung dar (rechtliche, medizinische, finanzielle, steuerliche, sicherheitsbezogene oder sonstige regulierte Beratung), auch dort nicht, wo Ihre Wissensdatenbank solche Themen enthält (z. B. Personalrichtlinien, medizinische Leitlinien, rechtliche oder finanzielle Dokumentation). Sie dürfen den Dienst nicht als alleinige oder maßgebliche Grundlage für Entscheidungen verwenden, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf Personen haben — einschließlich Entscheidungen über Beschäftigung, medizinische, Kredit-, Versicherungs- oder rechtliche Feststellungen — oder für eine Nutzung, die nach der KI-Verordnung als hochriskant eingestuft ist; eine solche Nutzung des Dienstes ist nicht gestattet. Ein qualifizierter Mensch muss jede KI-Ausgabe überprüfen, bevor in einem erheblichen Kontext darauf vertraut wird.

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7. Gewährleistungsausschluss

7.1. WIE-BESEHEN-Beta

DER DIENST WIRD WÄHREND DER BETA „WIE BESEHEN" UND „WIE VERFÜGBAR" OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER RICHTIGKEIT, DER VERFÜGBARKEIT ODER DES FEHLERFREIEN BETRIEBS.

7.2. Kein Verfügbarkeits-SLA

Während der Beta besteht keine Dienstgütevereinbarung (SLA) für Betriebszeit, Reaktionszeit oder Verfügbarkeit. Lynkora wird sich nach wirtschaftlich angemessenen Kräften bemühen, die Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten, verpflichtet sich jedoch nicht zu bestimmten Betriebszeitprozentsätzen.

7.3. Keine Roadmap-Zusagen

Etwaige Aussagen über künftige Funktionen, Zeitpläne oder Pläne, die während der Beta erörtert werden, sind keine verbindlichen Zusagen. Lynkora behält sich das Recht vor, Funktionen ohne vorherige Ankündigung hinzuzufügen, zu ändern, zu verzögern oder zu entfernen.

7.4. Beta-Support

Der Support während der Beta wird nach besten Kräften bereitgestellt. Reaktionszeiten, Lösungszeiten und Supportkanäle werden nicht garantiert. Lynkora kann Support per E-Mail ([email protected]), In-App-Nachrichten, Community-Kanäle oder auf andere Weise nach eigenem Ermessen bereitstellen. Während der Beta gelten kein dedizierter Kundenbetreuer, kein Telefonsupport und keine Servicelevel-Zusagen. Für kostenpflichtige Tarife geltende Supportpflichten gelten nicht für Beta-Teilnehmer.

7.5. Ausdrückliche Annahme von Beta-Abweichungen (EU-Verbraucher)

Wenn Sie Verbraucher in der EU/im EWR sind, behalten Sie Ihre gesetzlichen Rechte auf Vertragsmäßigkeit nach der Richtlinie (EU) 2019/770 in ihrer nationalen Umsetzung. Indem Sie diese Vereinbarung jedoch bei der Beta-Aktivierung ausdrücklich und gesondert annehmen, erkennen Sie an und nehmen ausdrücklich an, dass der Dienst während der Beta, als spezifische Abweichungen von den objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit: (a) keine Zusage zu Betriebszeit oder Verfügbarkeit trägt; (b) Fehler und experimentelle Funktionen enthalten kann, die geändert oder entfernt werden können; (c) trotz Sicherungen ein Risiko des Datenverlusts trägt; und (d) nur nach besten Kräften unterstützt wird. Diese Abweichungen wurden Ihnen vor der Aktivierung ausdrücklich zur Kenntnis gebracht.

7.6. Kein Vertrauen auf künftige Funktionalität

Sie erkennen an, dass Sie diese Vereinbarung nicht im Vertrauen auf eine Aussage, Demo, Roadmap, Präsentation oder Zusicherung bezüglich künftiger Funktionen, Leistung, Verfügbarkeit oder Pläne des Dienstes geschlossen haben — gleich ob von Lynkora, ihren Gründern, Mitarbeitenden oder Vertretern gemacht —, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt, und dass Sie insoweit keinen Rechtsbehelf haben. Ihre Teilnahmeentscheidung beruht auf dem Dienst, wie er derzeit bereitgestellt wird. Nichts in diesem Abschnitt beschränkt oder schließt die Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung aus oder berührt Ihre zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte.

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8. Haftungsbeschränkung

8.1. Beta-spezifische Obergrenze

UNGEACHTET JEDER ANDEREN BESCHRÄNKUNG IN DER HAUPT-NUTZUNGSVEREINBARUNG IST DIE GESAMTHAFTUNG VON LYNKORA, DIE AUS DEM BETA-PROGRAMM ENTSTEHT ODER MIT IHM ZUSAMMENHÄNGT, AUF DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE BEGRENZT: (a) EINHUNDERT EURO (€100) ODER (b) DIE BETRÄGE, DIE SIE WÄHREND DES BETA-ZEITRAUMS AN LYNKORA FÜR DEN DIENST GEZAHLT HABEN. DA DIE BETA KOSTENLOS IST, BETRÄGT DIE EFFEKTIVE OBERGRENZE €100.

8.2. Ausschluss von Folgeschäden

Lynkora haftet nicht für mittelbare, Folge-, beiläufige, besondere oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, verlorene Daten, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftswert, gleich ob aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechtsgrundlage.

8.3. Jurisdiktionsbedingte Anforderungen

Einige Rechtsordnungen lassen eine Haftungsbeschränkung nicht zu. In solchen Rechtsordnungen ist die Haftung von Lynkora auf das nach dem Gesetz höchstzulässige Maß beschränkt.

8.4. Ausnahmen von den Beschränkungen

Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung von Lynkora aus oder beschränkt sie für: (a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; (b) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Fahrlässigkeit beruht; (c) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (d) jede sonstige Haftung, die nach anwendbarem zwingenden Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich unabdingbarer Verbraucherrechte. Die Beschränkungen in den Abschnitten 8.1 und 8.2 gelten im nach anwendbarem Recht höchstzulässigen Maß und sind so bestimmt, dass sie in diesem Umfang abtrennbar und durchsetzbar sind.

8.5. Freistellung durch Sie

Wenn Sie Geschäftskunde sind, werden Sie Lynkora, ihre verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten und Mitarbeitenden gegen Ansprüche Dritter, Schäden und angemessene Kosten (einschließlich Rechtskosten) verteidigen, freistellen und schadlos halten, die entstehen aus: (a) Inhalten, die Sie über den Dienst hochladen oder verarbeiten, einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums oder rechtswidriger Inhalte; (b) Ihrer Nutzung des Dienstes unter Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung, diese Vereinbarung oder anwendbares Recht; oder (c) Ihrem Einsatz oder Ihrer Veröffentlichung KI-generierter Inhalte außerhalb des Dienstes unter Verstoß gegen Abschnitt 6.4. Lynkora wird Sie über einen solchen Anspruch unverzüglich benachrichtigen und auf Ihre Kosten angemessen zusammenarbeiten. Dieser Abschnitt gilt nicht für Verbraucher, soweit dies nach anwendbarem Verbraucherschutzrecht unzulässig ist.

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9. Beendigung

9.1. Beendigung durch Lynkora

Für Geschäftskunden kann Lynkora, soweit gesetzlich zulässig, Ihren Beta-Zugang jederzeit beenden; soweit praktikabel, wird Lynkora eine Vorankündigung geben. Gründe können sein:

  • Ende des Beta-Programms
  • Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung oder diese Vereinbarung
  • vermuteter Missbrauch oder Zweckentfremdung des Dienstes
  • geschäftliche oder rechtliche Gründe

Lynkora kann Ihren Zugang auch sofort und ohne vorherige Ankündigung aussetzen, wo dies zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos, eines vermuteten Missbrauchs, einer gesetzlichen Anforderung oder eines Schadens für den Dienst oder andere Nutzer vernünftigerweise erforderlich ist; Lynkora wird Sie über die Aussetzung und ihre Gründe ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen. Wenn Sie Verbraucher in der EU/im EWR sind, erfolgt eine Beendigung ohne wichtigen Grund mit einer Frist von mindestens fünfzehn (15) Tagen; eine sofortige Beendigung bleibt bei wesentlichem Verstoß, aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen möglich.

Bei Beendigung haben Sie mindestens sechzig (60) Tage Zeit, Ihre Daten zu exportieren (Abschnitt 5.3).

9.2. Beendigung durch Sie

Sie können die Beta jederzeit verlassen, indem Sie Ihr Konto in den Diensteinstellungen schließen oder [email protected] kontaktieren. Ihre Daten werden gemäß Abschnitt 5.3 (Export) und 5.4 (Löschung) behandelt.

9.3. Fortgeltung

Die folgenden Abschnitte gelten über die Beendigung hinaus fort: Abschnitt 3 (Feedback und Verbesserungen, einschließlich Eigenständige Entwicklung), Abschnitt 4 (Vertraulichkeit und Unterlassungsanspruch), Abschnitt 5.4 (Datenlöschung), Abschnitt 5.7 (Gesetzliche Rechte), Abschnitt 7 (Gewährleistungsausschluss, Kein Vertrauen), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung und Freistellung), Abschnitt 11 (Anwendbares Recht und Streitigkeiten), Abschnitt 12 (Verschiedenes).

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10. Öffentliche Referenzen

10.1. Referenz als Beta-Teilnehmer

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (Opt-in) kann Lynkora Sie oder Ihre Organisation in Marketingmaterialien als Beta-Teilnehmer nennen, einschließlich:

  • Logo im Abschnitt „Trusted by beta partners" der Website
  • Fallstudie (vorbehaltlich einer gesonderten Fallstudienvereinbarung)
  • Referenz mit Namensnennung

Die Zustimmung kann über die Kontoeinstellungen, per E-Mail-Bestätigung oder mittels eines unterzeichneten Marketing-Einwilligungsformulars erteilt werden.

10.2. Widerruf der Zustimmung

Sie können die Marketing-Einwilligung jederzeit durch Kontaktaufnahme mit [email protected] widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; bereits veröffentlichte Materialien werden in einem angemessenen Zeitraum (in der Regel 30 Tage) aktualisiert.

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11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

11.1. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Serbien. Die DSGVO, anwendbares EU-Datenschutzrecht und nationale Datenschutzgesetze Ihrer Rechtsordnung gelten, soweit sie zwingend sind.

11.2. Streitbeilegung

Für Verbraucher in der EU/im EWR:

  • Sie können Ansprüche in Ihrem Wohnsitzland geltend machen
  • Sie können die anwendbaren Verbraucherrechtsbehelfe nutzen, einschließlich der in Ihrem Wohnsitzland zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS)

Für Geschäftskunden:

  • Streitigkeiten werden von den Gerichten in Belgrad, Republik Serbien, entschieden
  • Für Geschäftskunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten gelten die verbindlichen Schiedsbestimmungen der Nutzungsvereinbarung (Streitbeilegung — US-Geschäftskunden) vollumfänglich für Beta-bezogene Streitigkeiten, einschließlich des Erfordernisses der vorschiedsgerichtlichen Mitteilung (aufschiebende Bedingung), der Delegation an den Schiedsrichter, des Verbots des Sammelschiedsverfahrens, der JAMS Mass Arbitration Procedures mit gestuftem Bellwether-Verfahren, des Verzichts auf ein Schwurgerichtsverfahren und der zwölfmonatigen (12) Frist für geschäftliche Ansprüche
  • Die Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung zur Frist für Ansprüche (Geschäftskunden) gelten auch für Streitigkeiten nach dieser Vereinbarung
  • Die Parteien kommen überein, vor einer Klage mindestens dreißig (30) Tage lang eine Verhandlung in gutem Glauben zu versuchen; für Geschäftskunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten gilt die 60-tägige vorschiedsgerichtliche Mitteilung aus der Nutzungsvereinbarung (wie oben in diesem Abschnitt dargelegt)

11.3. Individuelle Grundlage von Streitigkeiten

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, werden Streitigkeiten nach dieser Vereinbarung ausschließlich auf individueller Basis erhoben und beigelegt und nicht als Kläger oder Gruppenmitglied in einem angeblichen Sammel-, kollektiven, konsolidierten oder Vertretungsverfahren. Dieser Abschnitt gilt nicht, wo ein solcher Verzicht nach anwendbarem Recht unzulässig ist, einschließlich für Verbraucher in der EU/im EWR in Bezug auf Verbandsklagen nach der Richtlinie (EU) 2020/1828.

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12. Verschiedenes

12.1. Änderung

Lynkora kann diese Vereinbarung mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung ändern (die verkürzte Frist für den Beta-Zeitraum; nach der öffentlichen Veröffentlichung gilt für Änderungen der Nutzungsvereinbarung deren Standardfrist von 30 Tagen (§14)); wo eine Änderung gesetzlich erforderlich ist oder eine kritische Sicherheits- oder Compliance-Angelegenheit betrifft, kann eine kürzere angemessene Frist gelten, wobei der Grund angegeben wird. Die fortgesetzte Nutzung nach Ablauf der Frist gilt als Annahme. Sind Sie mit Änderungen nicht einverstanden, können Sie nach Abschnitt 9.2 kündigen. Wenn Sie eine Änderung ausdrücklich ablehnen oder sie nach ihrem Inkrafttreten nicht annehmen, sofern eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist, wird Ihr Beta-Zugang für dreißig (30) Tage in einen Nur-Lese- und Exportmodus versetzt und dann geschlossen; Ihre Daten werden gemäß den Abschnitten 5.3 und 5.4 behandelt. Änderungen gelten nur für die Zukunft: Die zum Zeitpunkt eines Ereignisses geltende Fassung dieser Vereinbarung regelt dieses Ereignis.

12.2. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit der Nutzungsvereinbarung, der Datenschutzerklärung und den anwendbaren ergänzenden Bedingungen (den Abrechnungs- und Rückerstattungsbedingungen und den Ergänzenden KI-Bedingungen) die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Lynkora bezüglich des Beta-Programms und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

12.3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.

12.4. Sprache

Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache errichtet. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Bequemlichkeit; bei etwaigen Konflikten oder Unklarheiten ist die englische Fassung maßgeblich, außer wo das zwingende Recht Ihrer Rechtsordnung etwas anderes verlangt.

12.5. Abtretung

Lynkora kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Übernahme oder einem Verkauf von Vermögenswerten oder an einen benannten Merchant of Record ohne Ihre Zustimmung abtreten oder übertragen, sofern Ihre Rechte nach dieser Vereinbarung nicht wesentlich gemindert werden. Sie dürfen diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lynkora abtreten.

12.6. Kein Arbeits-, Vertretungs- oder Partnerschaftsverhältnis

Ihre Teilnahme an der Beta ist freiwillig. Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Arbeits-, Auftragnehmer-, Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen Ihnen (oder Ihren Nutzern) und Lynkora. Sie haben keinen Anspruch auf Lohn, Gebühren oder eine sonstige Vergütung für die für die Nutzung des Dienstes, das Testen oder die Bereitstellung von Feedback aufgewendete Zeit. Lynkora weist nicht an und kontrolliert nicht, wie, wann oder ob Sie den Dienst nutzen.

12.7. Sanktionen und Exportkontrolle

Sie sichern zu und gewährleisten, dass: (a) weder Sie, Ihre Organisation noch ein sie beherrschender wirtschaftlich Berechtigter auf einer anwendbaren Sanktionsliste geführt wird oder mehrheitlich im Eigentum oder unter der Kontrolle einer auf einer solchen Liste geführten Person steht, einschließlich der Listen der EU, der UN, des Vereinigten Königreichs oder der USA (OFAC SDN und Entsprechendes); (b) Sie sich nicht in einem Land oder Gebiet befinden, das umfassenden Embargos unterliegt, nicht nach dessen Recht organisiert sind und dort nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; und (c) Sie den Dienst nicht unter Verstoß gegen anwendbares Exportkontroll- oder Sanktionsrecht, zur Umgehung von Sanktionen oder zugunsten einer sanktionierten Person nutzen werden. Lynkora kann den Zugang sofort und ohne Haftung aussetzen oder beenden, wenn sie vernünftigerweise annimmt, dass gegen diesen Abschnitt verstoßen wird, und kann den Dienst verweigern, wo dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist.

12.8. Kontakt

Für Fragen zu dieser Vereinbarung: [email protected]
Für Beta-Support: [email protected]
Für Datenschutzangelegenheiten: [email protected]

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Version 1.3, gültig ab 2026-07-09